- D r u c k a n s i c h t -
>> Originalansicht HIER <<
Beitrag von: hamudi-89 Date: 26.04.2010 Thema: Unfall mit BMW | Felgen nicht eigetragen !WICHTIG ---------------------------------------------------------- Hi liebe BMW Freunde.... und zwar habe ich folgendes Problem .. Ich habe vor 3 tagen einen unfall gehabt mit einem kleintransporter ( Boxer ) und zwar hat er mir die Vorfahrt genommen , indem er einfach aus der Seitenstraße kam und ich war auf der Hauptstraße und hatte grün ... ich war schon an der ampel und ann kam der einfach rechts aus der straße ... Vollbremsung und ihm hinten in die linke seite seiner stoßstange ! Bei mir Rechts Schaden , ist aber nix wildes ! NUN kam die Polizei , hat aber nicht nach der Eintragung meiner Felgen gefragt ! Der Unfallgegner sieht nicht ein , dass er Falsch gehandelt hätte , da er meint ich habe ihm Lichthupe gegeben , und dann dachte er , er könne einfach rausfahren !! Lichthupe galt meinem Vordermann , weil dieser rechts abbiegen wollte !! NUN IST DIE FRAGE .... KANN SEINE VERSICHERUNG ( WENN DIESE MEIN FAHRZEUG BEGUTACHTEN WILL ) EINE ZAHLUNG VERWEIGERN , WEIL MEINE FELGEN NICHT EINGETRAGEN SIND UND VOR GERICHT KÖNNTE ICH DEN KÜRZEREN ZIEHEN ????? DANKE FÜR EURE ANTWORTEN !!! E46 325i Cabriolet ;-) auf 19" Blackline Felgen ;) |
Autor: konsuela Datum: 26.04.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Gilt für Österreich: der Gutachter kann dir sicherlich Probleme bereiten, und ich denke in D wird das nicht anders sein. Hast du noch einen Satz anderer Räder für den Wagen? Eventuell Winterräder? Dann montier diese schleunigst. |
Autor: fullmode jr. Datum: 26.04.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Bekommst du die Felgen für dein Auto eingetragen? Falls ja dann denke ich wirst wenig Probleme kriegen. |
Autor: kerny0815 Datum: 26.04.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- also erstmal würd ich mich nicht auf die gegnerische vers. einlassen sondern selbst nen gutachter beauftragen (geht z.b. über den freundlichen). dann muss man halt sehen ob die versicherung weiss bzw. merkt ob die felgen eingetragen sind oder nicht. wenns auffällt werden sie dir sicher an die karre pissen wollen, davon kannste 100% ausgehen. ich würde mir zur sicherheit aber sowieso nen anwalt suchen... auch allein schon aus dem grund weil der unfallgegner seine schuld nicht einsieht. ps. meine felgen waren damals auch nicht eingetragen und niemand hats gemerkt :-p Bearbeitet von: kerny0815 am 26.04.2010 um 11:37:00 |
Autor: hamudi-89 Datum: 26.04.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Ich war heute bei der GTÜ und der sagte mir ich müsse paar dinge machen obwohl nix schleift usw. der hat mich schon bisschen aufgeregt !!!! Wegen eintragung ist bisschen kompliziert aber nicht unmöglich !! Winteräder hab ich natürlich aber jetzt winterräder ??? Dann kann der doch immernoch sagen : Winterräder montiert obwohl sommerreifen drauf sein MÜSSEN ! > längerer Bremsweg = ich bin der Unfallverursacher !!! HMMM Irgendwie kompliziert die sache.. E46 325i Cabriolet ;-) auf 19" Blackline Felgen ;) |
Autor: konsuela Datum: 26.04.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Seit wann habt ihr in Deutschland eine Sommerreifenpflicht? Sowas kenne ich nirgends. Reifen müssen mind. 1,6 mm Profiltiefe haben, ob die jetzt eine M&S Kennung haben oder nicht.... |
Autor: Nicore Datum: 26.04.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Um welche Uhrzeit war der Unfall? Du warst doch gerade auf dem Weg zur Prüfstelle um die Felgen eintragen zu lassen...? BMW Team Oberhavel |
Autor: key1x Datum: 26.04.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: hehe "sign" =P Überhol ruhig, Jagen ist eh viel schöner ! |
Autor: hamudi-89 Datum: 26.04.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Leider schon nach 18 uhr :( Und dann hätte ich ja weiterfahren können um die einzutragen mein auto is ja voll fahrbereit gewesen !!! Ich glaube das wird so nix ... E46 325i Cabriolet ;-) auf 19" Blackline Felgen ;) |
Autor: Bullit Datum: 26.04.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Wenn du richtig viel Pech hast und der gutachter das merkt (und in der Regel merkt ein guter Gutachter sowas) kannst du unter umständen richtig große Probleme kriegen, da durch sowas dein Wagen die Betriebserlaubnis verliert. Du wirst also von deiner Versicherung keinen cent für deinen Wagen bekommt und darfst wahrscheinlich auchnoch den Unfallschaden vom Gegner mitzahlen wenn du ganz viel Pech hast. Je nachdem wie Kulant dann deine Versicherung ist darfst du den Schaden vom Unfallgegner auchnoch aus eigener Tasche an deine Versicherung zurückbezahlen. Dazu kommen dann noch diverse Strafen weil du mit einem Fahrzeug ohne Betriebserlaubnis gefahren bist. So hat´s mir mal mein Versicherungsvertreter erzählt, da er mal einen Kunden mit einem Golf hatte der auch ein nicht eingetragenes Fahrwerk und Felgen hatte. Er war auch in einen Unfall verwickelt und der Fahrer des anderen Wagens wurde schwer verletzt. Obwohl er eigendlich keine Schuld an dem Unfall hatte, bekam er vor gericht die volle Schuld zugewiesen, bakam keinen Cent für seinen Wagen (totalschaden, eigendlich vollkasko versichert), und musste an die Versicherung in monatlichen Raten einen Teil der Kosten für den Wagen des Unfallgegners, einen Teil der Behandlungskosten des verletzten Fahrers und noch dazu ein Schmerzensgeld bezahlen. Daran wird er noch sehr viele Jahre abbezahlen und aus dem Grund sollte man niemals mit solchen Teilen rumfahren die nicht eingetragen sind. |
Autor: krow-82 Datum: 26.04.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- also mein onkel arbeitet bei einer versicherung und ich habe den am samstag selbst darauf angesprochen, weil ich meine felgen auch nicht eingetragen habe, es aber noch machen will. ich habe ein gutachten für die felgen, und wenn ich einen unfall mache, bevor ich die felgen eintrage ist es kein problem, wegen dem gutachten meinte er. |
Autor: Axel_S Datum: 26.04.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- 1. Die Versicherung wird vielleicht einen Gutachter schicken wenn der Schaden über 2-3000tEUR liegt. Er wird aber nur den Unfallschaden begutachten. Eintragungen etc interessieren die nicht. 2. AUch wenn die Felgen eingetragen sind, wirst du 100% vom Schaden ersetzt bekommen, da er 100% schuld ist. |
Autor: Arnsinator Datum: 26.04.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Würde mich auf den scheiss mit deren Gutachter eh nicht einlassen. Haste immer nur stress und bekommst weniger Kohle raus. Geh zu einem unabhängigen Gutachter und lass ein Gutachten erstellen. Den fragst du gleich ob er mit einem Rechtsanwalt zusammen arbeitet und welchen er dir empfehlen würde. Dann gehst du zu dem Anwalt unterschreibst das er dich vertreten soll. Die Kosten trägt doch eh dein Gegner wenn er Schuld hat.. Wahrscheinlich hast du deine Karre ja eh schon repariert bis deren Versicherung aus dem Arsch kommt und fertig. Dann lässt du dir die Kohle auszahlen. Steuer wird natürlich nicht mit ausgezahlt. Machst Bilder vom reparierten Wagen gibs die dem Anwalt und rechnest für die Reperaturzeit dann die Ausfallzeit extra ab, auf nen Leihwagen wirst du ja wahrscheinlich verzichten. Und fertig.......... Hab leider auch immer so pech gehabt das mir Leute in die Karre gefahren sind usw. Daher kenn ich mich mittlerweile ziemlich gut aus.... http://www.bmw-syndikat.de/bmwsyndikatfotos/topic.asp?TOPIC_ID=13629 |
Autor: Metallsau Datum: 26.04.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- na dann hoffen wir mal das beste für dich. also wenn du selbst nen gutachter besorgts soltle das ganze eig. kein problem sein! warum hast sie denn noch nicht eingetragen? ich wäre mit meinen keine 5 meter ohne TÜV gefahren auser zu dem Termin natürlich. |
Autor: E36-Freak Datum: 26.04.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: was hat er davon? Denke die haben sich doch wohl Reifen und Felgengrösse notiert Das Betätigen der Lichthupe entbindet den Unfallgegner nicht von seiner Pflicht, sich selber davon zu überzeugen ob er fahren kann oder nicht. Wenn Zweifel vorhanden sind, dann muss er sich mit dem anderen durch Handzeichen verständigen. Die Unfallursache hast nicht Du, sondern der andere gesetzt. Ich denke nicht das es Probleme gibt, da de Reifen zwar nicht eingetragen sind, es aber nicht unfallursächlich war Edit: Winterrreifen kannst Du das ganze Jahr fahren und der angebl. Termin beim Tüv muss nachvollziehbar sein, sonst gilt das eh als Schutzbehauptung Bearbeitet von: E36-Freak am 26.04.2010 um 13:06:21 |
Autor: hamudi-89 Datum: 26.04.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Danke für alle antworten !!! @ E36-Freak : meinst du ich sollte die felgen drauf lassen ??? Eintragung wird mich bisschen was kosten und wenn ich reifen wechsel werden zweifel aufkommen , wieso ich dies getan habe !! Ich hab keine lust in scheiße reingeritten zu werden !!! Ich bin echt ratloss !! das mit der lichthupe hab ich dem auch gesagt , dass er nicht einfach blind drauf losfahren darf nur weil i-einer ne lichthupe gibt !!! ..... E46 325i Cabriolet ;-) auf 19" Blackline Felgen ;) |
Autor: konsuela Datum: 26.04.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Notiert die Rennleitung bei euch echt die Reifen- bzw. Felgengröße beim Unfall aufnehmen? Dann müßte es doch aber schon hier aufgefallen sein das die Felgen nicht eingetragen sind. |
Autor: hamudi-89 Datum: 26.04.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Also der hat meinen Fahrzeugschein genommen aber mich nicht drauf angesprochen ob die felgen eingetragen sind ( zum glück ) . Ich weiß es ehrlich gesagt nicht ich hab auch nicht gesehen dass der sich da i-was notiert hat nur bilder vom unfallort + unfallschaden gemacht ! E46 325i Cabriolet ;-) auf 19" Blackline Felgen ;) |
Autor: E36-Freak Datum: 26.04.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- @Konsuela: mein Fehler, hab mir den Thread (wieder mal) nicht richtig durchgelesen. Die Rennleitung hat nichts festgestellt- ergo dann haben sie es natürlich auch nicht notiert :-) Ein Gutachter wird in der Regel schon ab 1500 Euro Schaden eingeschaltet.. ich glaube ich würde versuchen, die Felgen noch eintragen lassen |
Autor: PepeGT Datum: 26.04.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Macht doch mal net so en Wind. Die Felgen haben null (0,zero,nada!) mit dem Unfall zu tun, das kann dir die Verischerung also nicht andrehen. Zumindestens nicht zu 100% Wenn dann sagen sie vllt das die Felgen nicht abgenommen wurden und sie behalten 10% ein. Mehr aber nicht! Eine Versicherung darf nicht einfach nicht zahlen nur weil du ne Birne ohne E Prüfzeichen drin hast und dann en Parkrempler hast. Also ruhig bleiben und abwarten...würde mein Wagen zum :) geben und der macht dann alles für dich. So lang halt die schuld geklärt ist. |
Autor: exe Datum: 26.04.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Genau so ist es. Der Unfall hätte auch nicht mit anderen Felgen verhindert werden könne. Es liegt alles in der Verhältnismässigkeit. Meinst Du man verliert den Versicherungsschutz mit einer nicht eingetragenen Auspuffblende? Anders sieht es aus wenn der Wagen ein Motortuning hat und z.B. die Bremsen nicht angepasst wurden. Oder getönte Rückleuchten ohne Tüv und Dir knallt einer rein und behauptet er hat nicht erkennen können. Lass Dir keine Angst machen.. Gruss |
Autor: Bullit Datum: 27.04.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Sorry, aber es ist fakt das der Wagen mit nicht eingetragenen Teilen seine Betriebserlaubnis und damit auch seinen Versicherungsschutz verliert, dabei ist es völlig wurscht um welche Teile es sich handelt. Wer da anderer Meinung ist sollte mal mit seiner Versicherung reden. Und nicht eingetragene Felgen sind mit Sicherheit keine Lapalie, wenn das auffällt beim Gutachten, wird es dafür richtig ärger geben. In wie weit dann die Strafe geht liegt ganz alleine an der Kulanz der Versicherungen und an den Anwälten. Oder meint hier jemand tatsächlich das irgendjemand etwas für viel Geld eintragen lassen würde wenn es im Endefekt niemanden interessiert ob´s eingetragen ist oder nicht? |
Autor: Hellspawn Datum: 27.04.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Du verlierst nicht nur den Versicherungsschutz sondern Du fährt ein Auto OHNE Betriebsgenehmigung ... und das ist sehr wohl ein Problem wenn die gegnerische Versicherung das spitz bekommt. Dabei dürfte es auch keine Rolle spielen ob die Felgen irgendetwas mit dem Unfall zu tun haben oder nicht. Das ist zwar Formalismus aber es ist so ... der Wagen darf so nicht im Straßenverkehr eingesetzt werden und den Wagen trotzdem zu fahren ist ein wohl Verstoß gegen die STVZO. Ob das jetzt wirklich zum Tragen kommt in diesem Falle, also in dem Du nicht der "Unfallversursacher" bist ... das steht auf einem anderen Blatt. Deine Versicherung wird nicht danach krähen, da sie ja nicht zahlen muss. Ist denn die Schuldfrage geklärt ? Herrlisch, Höllisch, Hessisch ! |
Autor: hamudi-89 Datum: 27.04.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Unterschiedliche Meinungen wie Tag und Nacht !!! Ist doch alles Sch***e !!! Was soll ich denn jetzt machen ???? heute fahr ich zu meiner Versicherung und muss dort alles haargenau Schildern !! Er hat mir einfach Schlichtweg die Vorfahrt genommen wieso sollte ich also Schuld haben ?? WAS SOLL ICH MACHEN ???? E46 325i Cabriolet ;-) auf 19" Blackline Felgen ;) |
Autor: Hellspawn Datum: 27.04.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Jetzt mal ne logische Frage ... Hattest Du vor die Felgen eintragen zu lassen (bzw. eine Prüfung nach §19 STVZO durchführen zu lassen) ? Wenn ja dann mach es einfach (Du musst es sowieso machen ... Gründe siehe oben ;-) ). Wenn nein dann hoffe ich das Dir nie ein Unfall mit nem Personenschaden passiert an dem Du die Schuld hast (das bringt Dich an den Bettelstab !). Gibt es ein TÜV-Teilegutachten für die Felgen ? Vielleicht sogar ne ABE ? Mein Tipp wäre den Wagen zur Prüfstelle zu fahren und dort die Abnahme der Rad-/Reifenkombination durchführen zu lassen, egal was es kostet ... wie gesagt Du MUSST es sowieso machen lassen und jetzt ist es höchste Eisenbahn dafür. Wenn Du es wie einige hier im Thread meinen einfach mal auf Dich zukommen lassen willst gehst Du das Risiko ein, das es auffällt UND DU den Schaden an DEINEM WAGEN UND DEM WAGEN DES UNFALLGEGNERS aus DEINER TASCHE zahlst, zusätzlich noch das Bußgeld für die Odnungswidrigkeit etc. ... Aber das wurde ja auch schon gepostet ... Also ab zur Dekra, GTÜ oder TÜV und die Sache glattbügeln. Herrlisch, Höllisch, Hessisch ! |
Autor: kerny0815 Datum: 27.04.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: erwähn doch einfach die felgen nicht!? mein gott... so ein drama. wenn jemand dich drauf anspricht, dann sag halt du warst aufm weg zum tüv oder hast das gutachten zu hause... was willst du denn bei deiner versicherung wenn ich fragen darf? |
Autor: madloki Datum: 27.04.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Verhältnisfrage eben. Wäre der Unfall zu verhindern gewesen, wenn du statt eines lauten Gruppe N Auspuffs das Original montiert hättest? Nein. Ebenso wenig glaube ich, dass man nun durch die Felgen DAS als Argument nehmen könnte als Versicherung nicht zu zahlen. Das hat ja mit dem Unfall nichts zu tun. |
Autor: Christopher05 Datum: 27.04.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Würde mich mal interessieren, was denn nun richtig ist. "Zudem kann eine Zahlung der Versicherung im Schadenfall nur verweigert werden, wenn nachweislich die nicht zugelassene Sache Grund für den Schaden war." Das klingt am sinnvollsten - aber ob es so stimmt ;-) ? Ist das Nichteintragen von Felgen Vorsatz für den Unfall gewesen? Klingt unlogisch, von daher würde nur grobe Fahrlässigkeit in Frage kommen (und somit höchstens quotiert werden) - oder sehe ich das falsch? |
Autor: hamudi-89 Datum: 28.04.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- @Hellspawn Ja klar habe ich ein Teilegutachten für die Felgen . aber wie wäre es wenn ich es einfach so mache : Ich mach mir Sommerreifen drauf , wenn der Gutachter kommt , sieht er dass ich die original pellen drauf habe . WENN er aber fragt wieso am unfalltag andere reifen drauf waren sage ich einfach , ich wollte sie eintragen lassen , war auf dem heimweg und dann ist der unfall passiert ??? Finde ich am sinnvollsten ... E46 325i Cabriolet ;-) auf 19" Blackline Felgen ;) |
Autor: kerny0815 Datum: 28.04.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- wie wäre es wenn du gar keine experimente machst und die karre lässt wie sie ist? den gutachter haste dir doch sicher selber geholt??, der wird schon nicht zu deinem nachteil irgendwas aufschreiben. aber ich ahne schon, dass du dir einen von der gegnerischen versicherung hast andrehen lassen ... |
Autor: e30beamer Datum: 28.04.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Wenn niemand die Reifen und Felgendimensionen aufgeschrieben hat, wo ist dann eigentlich das Problem? Lass die Felgen einfach drauf und wenn dich jemand drauf anspricht dann waren genau DIESE Felgen zum Unfall Zeitpunkt doch gar nicht montiert! ;) die hast du hinterher drauf gemacht! 4. BMW Treffen Vogtland am 25.6.2011!!! Hoffe wir sehn uns! =) www.bmw-club-vogtland.de |
Autor: Felix91 Datum: 28.04.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zum Thema ich weiß nicht was dir da passieren kann, aber wieso sollte die Versicherung den nicht zahlen? Der Unfallhergang hat ja nichts mit der Felge zu tun, sondern falsche Zeit, falscher Ort. Hättest du zu dem Zeitpunkt ne Eingetragene Felge hätte es doch auch gekracht... Finde das total sinnlos wenn die da rummeckern wegen einer nicht eingetragenen Felge. |
Autor: Hellspawn Datum: 28.04.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Wie Du es machst bleibt am Ende Dir überlassen, es gilt wohl: Wo kein Kläger da kein Richter. Da Deine Versicherung nicht von der Schadensregulierung betroffen ist wird sie nicht danach fragen. Die gegnerische Versicherung jedoch wird sich ganz sicher den Zulassungsstand des Fahrzeuges interessieren. @ Felix91 ... ich denke das ist einfach Formalismus. Da spielt es wohl auch keine Rolle ob die Schlappen irgendwas mit dem Unfall zu tun haben. Der Wagen besitzt KEINE Betriebsgenehmigung, keinen Versicherungsschutz und gilt als nicht zugelassen im Bereich der StVZO, daraus ergibt sich sicherlich eine Teilschuld. Und genau da stell ich mir die Frage Hamudi was Du bezweckst ? Du MUSST Dir die Rad-/Reifenkombi sowieso eintragen lassen ... oder willst Du das gar nicht ? Klar wenn Du noch die "alten" Sommerreifen hast und keiner sich die Rad-/Reifenkombi notiert hat wirds auch keinem auffallen wenn Du den Wagen damit begutachten lässt. Bearbeitet von: Hellspawn am 28.04.2010 um 15:43:55 Bearbeitet von: Hellspawn am 28.04.2010 um 15:45:02 Herrlisch, Höllisch, Hessisch ! |
Partner: Auto Tuning Videos und Filme | BMW Treffen Event Syndikat RaceWars | Internet Design T-Shirts Aufkleber | Kfz Werkstatt Reparatur Tüv und Tuning | BMW Auspuff E46 M3 4-Rohr Duplex - BMW Carbonteile |